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Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems

Mit dem Gesetz StaRUG ist eine Pflicht für Geschäftsführer:innen hinzugekommen. Seit 1.1.2021 sind alle GmbHs, AGs und GmbH & Co. KGs verpflichtet, ein sogenanntes Krisenfrühwarnsystem einzurichten.

Die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines solchen Frühwarnsystems ist gekoppelt an eine Erweiterung der persönlichen Haftung für Geschäftsführer:innen und erfordert folgenden Inhalte:

  1. Erfassung, Bewertung und Dokumentation möglicher Risiken Ihres Unternehmens
  2. Festlegen von Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken in den jeweiligen Phasen
  3. Rollierende Unternehmens- und Liquiditätsplanung für mindestens 24 Monate (wir empfehlen 36 Monate)

Wir haben eine Lösung entwickelt, mit der Sie Ihre neuen gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer:in erfüllen und Ihre Haftung reduzieren können …und das mit überschaubarem zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Hierfür können auch Fördermittel von 50% bis 90% eingesetzt werden, die wir für Sie beantragen.

Unsere Leistungen:

  • Check der 6 Stadien einer Krise
  • Übersichtliche Auswertung Ihrer Risikofaktoren mit Ampelsystem
  • Risikoabschätzung und Maßnahmenkatalog
  • Unternehmens- und Liquiditätsplanung für 24-36 Monate
  • Ermittlung von 5-10 Kennzahlen, mit denen Sie Risiken im Unternehmen erkennen können
  • Sie erhalten einen umfangreichen Bericht mit Handlungsempfehlungen, mit dem Sie arbeiten können.

Ihre Vorteile:

  • Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer:in wird verringert
  • Optimale Steuerung Ihres Unternehmens mit Planungen und Kennzahlen
  • Margenoptimierung durch Analyse Ihrer Daten
  • Sinnvolle Ergänzung Ihrer Dokumente für Bankverhandlungen
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 50% bis 90%
  • coneffect übernimmt für Sie die Fördermittelbeantragung.
  • Sie können Ihr Unternehmen auf mögliche Risiken einstimmen und sind im Ernstfall sofort handlungsfähig.

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Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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